Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband sowie dem zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund sind.
Förderfähig sind Maßnahmen der Sportvereine, die im Zeitraum 01.01.2021 – 31.12.2021 durchgeführt werden bzw. wurden und sich einem der insgesamt acht Förderschwerpunkte zuordnen lassen.
Alle Förderschwerpunkte sind grundsätzlich auch für digitale Vereinsangebote geeignet und damit offen für eine Förderung.
Die zuwendungsfähigen Ausgaben dürfen für die Maßnahme 1.000 Euro nicht unterschreiten.
Für das Jahr 2021 gelten folgende Förderschwerpunkte:
- Kooperation Sportverein mit Schulen
- Kooperation Sportverein mit Kindertageseinrichtungen
- Integration
- Inklusion
- Gesundheitssport
- Sport der Älteren
- Mädchen und Frauen im Sport
- Reha-Sport*
*Es ist möglich, auch solche Angebote über das Programm „1000×1000“ zu fördern, die nicht zertifiziert sind.
Antragsverfahren 2021:
Bitte stellen Sie die Förderanträge frühzeitig, da diese in der Reihenfolge ihres Eingangs beim Landessportbund NRW bewilligt werden.
Die Förderanträge können direkt im Förderportal des Landessportbundes NRW (foerderportal.lsb-nrw.de) gestellt werden.
Für die Anmeldung im Förderportal benötigen Sie die Zugangsdaten, die Sie bereits für die Anmeldung in der „Vereinsverwaltung/Bestandserhebung“ benutzen.
Weitere Informationen zum Förderverfahren gibt es hier: http://go.lsb.nrw/1000×1000
Kontakt für Rückfragen
Frau Aberfeld, Frau Kirsin und Frau Grosser
LSB NRW (Gruppe Förderprogramme)
E-Mail: 1000×1000@lsb.nrw
Telefon: 0203 – 7381-900